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Preise und Konditionen

Folgende Preise gelten pro Nacht für bis zu 5 Personen:

Nebensaison (01.05. - 30.10.): 100 Euro oder 595 Euro pro Woche (15% Rabatt) 

Hauptsaison (01.11. - 30.04.): 130 Euro oder 775 Euro pro Woche (15% Rabatt)

Weihnachten- und Silvester (20.12. - 06.01.): auf Anfrage

Wochen- und Monatsrabatte sowie Sonderpreise nach Absprache möglich

 

Zuzüglich: 

16% Mexico Sales Tax & 3% Quintana Roo Belegungssteuer

70 Euro Endreinigung pro Aufenthalt

Kaution: 250 Euro

Gegen Aufpreis möglich: Flughafentransfer

Im Preis enthalten:

Bettwäsche, Handtücher, Netflix-Gebühren, Internet-Gebühren, Wasser, Gas, Strom, Pool-Pflege, Betreuung durch englischsprachige Hausverwaltung vor Ort

Zahlungsbedingungen:

Die Anzahlung in Höhe der Kaution von 250€ wird innerhalb 7 Tage nach Vertragsabschluss fällig. Der gesamte Mietpreis ist 4 Wochen vor dem Anreisedatum fällig. Zahlungen sind per Überweisung oder PayPal (zzgl. 2%) möglich. 

Check-In: Ab 16 Uhr Check-Out: Bis 11 Uhr

Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen für das Penthouse "203 K'IIN & Night" in Tulum, Mexico

 1. Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter - auch im Namen für alle in der Mietanmeldung aufgeführten Personen - und dem Vermieter - Daniela Barth & Dennis Kraft, Karlsruher Str. 58, 70771 Leinfelden-Echterdingen, abgeschlossen. Der Mietvertrag besteht aus dem Formular Mietvertrag und den allgemeinen Miet-und Geschäftsbedingungen, die Gegenstand des Mietvertrages sind. Durch die Buchungsbestätigung ist der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommen. Der Mietvertrag umfasst das Mietobjekt, wie es in der Beschreibung angegeben ist. Das Mietobjekt darf nur mit der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Werden nicht angemeldete dort nächtigende Personen angetroffen, kann dies die fristlose Kündigung des Mietvertrages oder eine Nachzahlung zur Folge haben. Evtl. notwendig werdende Einzelübernachtungen müssen dem Verwalter sowie Vermieter gemeldet werden

 

2. Zahlungsweise: Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mietbestätigung wird eine Kaution in Höhe von Euro 250,--zur Zahlung fällig. Die Mietkosten sind 4 Wochen vor Reiseantritt fällig

 

3.Stornierung und Aufenthaltsabbruch: Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

 

Kündigung:

- bis zum 50. Tag vor Reiseantritt: 20% des Mietpreises, mindestens jedoch die Höhe der geleisteten Anzahlung

- ab 49 bis 36 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

- ab 35 bis 22 Tage vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises

- ab 21 bis 8 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

- ab 7Tage vor Mietbeginn bis Reiseantritt 100% des Mietpreises.

 

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Bei einer Weitervermietung über den kompletten Mietzeitraum berechnen wir die geleistete Kautionszahlung zur Deckung unserer Mehrkosten und Aufwendungen. Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

 

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung

 

Sollte der Vermieter aus nicht selbst verschuldeten Gründen gezwungen sein vom Mietvertrag zurückzutreten, begründet dies keinen Regressanspruch des Mieters. Der Mietpreis ist in diesem Falle nicht zu entrichten. Sollte aus terminlichen oder anderen Gründen eine Umlegung in eine vergleichbare Wohneinheit notwendig werden, kann dies vom Vermieter - natürlich in Absprache mit dem Mieter - vorgenommen werden..

 

4.Kaution: Wenn keine Schäden oder Beanstandungen vorliegen, wird die Kaution unverzinst innerhalb von 7 bis 30 Tagen an den Mieter zurück erstattet.

 

5.Pflichten des Mieters: Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Die sich in der Ferienwohnung befindlichen Gegenstände jeglicher Art stehen im persönlichen Eigentum des Hausbesitzers und sind den Mietern lediglich zur Verfügung gestellt. Bei Mitnahme solcher oder einzelner Gegenstände werden diese den Mietern in Rechnung gestellt. Von den Mietern verursachte Beschädigungen sind von diesen unverzüglich schriftlich an den Verwalter und an uns zu melden. Diese werden wertmäßig von der Hausverwaltung erfasst und sind vor Ort an die Hausverwaltung zu begleichen oder werden von der Kaution abgezogen. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang eine private Reise-Haftpflichtversicherung. Eltern haften für ihre Kinder. Den Mietern der Ferienwohnung ist es nicht gestattet, eigenmächtig technische Anlagen (z.B. Poolpumpe) einzustellen oder Änderungen an diesen vorzunehmen.

 

6.allgemeine Hinweise:

a. die Wohnung nach dem Baden im Pool nicht mit nassen Füßen etc. betreten. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass bei Nässe (Regen, herausspritzendes Wasser beim Plantschen im Pool) der Terrassenbelag glatt sein kann. Es besteht erhöhte Rutsch-und Sturzgefahr. Die Benutzung des Pools durch Kinder sollte nur unter Aufsicht der Eltern erfolgen

b. Sollte auf der Terrasse gespeist werden, sollten kleinste Speisereste und Brotkrümel vollständig entfernt werden, da ansonsten Ameisen angelockt werden.

c. Bitte verwenden Sie in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Geruchsbelästigung und Hygiene sowohl für den Mülleimer in der Küche wie auch für den Mülleimer im Bad Plastiktüten, in die Sie den Abfall werfen.

d. Die Nachtruhe ist von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Halten Sie diese Nachtruhe ein und stören während dieser Zeit Ihre Nachbarn durch Lärm usw. nicht.

e. Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt. Im Freien (auf der Terrasse) darf dagegen gerne geraucht werden. Ebenso sind Haustiere untersagt. Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.

 

7.An-un d Abreise: Das gemietete Objekt kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden. Name und Anschrift, Handynummer und E-Mailadresse des Hausverwalters sowie eine ausführliche Wegbeschreibung zu der Ferienwohnung erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Reiseantritt. Am Abreisetag ist das Objekt bis 11.00 Uhr im ordentlichen Zustand an die Hausverwaltung zu übergeben. Die Endreinigung umfasst eine Haus-und Wäschereinigung im üblichen Rahmen. Beim Auszug soll die Bettwäsche auf dem Bett verleiben, die Bettwäsche wird von der Putzfrau abgezogen und gereinigt,

 

8.Mängel: Das Anwesen wird im Zustand "wie es ist" zur Verfügung gestellt. Der Vermieter wird sich nach besten Kräften bemühen, den Betrieb aller Einrichtungen der Immobilie, wie Elektrogeräte, Internetzugang, TV, etc. zu gewährleisten. Der Vermieter kann nicht für deren Ausfall verantwortlich gemacht werden, wird sich aber bemühen, alle gemeldeten Probleme so schnell wie möglich zu beheben. Eine Behebung des gemeldeten Mangels innerhalb einer ortsüblichen Zeitspanne stellt keinen Regressanspruch dar. Der Mieter ist verpflichtet bei evtl. auftretenden Mängeln sofort den Verwalter vor Ort und uns zu informieren, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten. Autorisierte Mitarbeiter der Verwaltung haben Zugang zu den Häusern zwecks Reparaturarbeiten und Instandhaltung. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden beim Verwalter und per Email an uns gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für die Schäden. Zur Beseitigung von Schäden oder Mängel ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich am Ort des Objektes und schriftlich an uns gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes oder nach Verlassen des Mietobjektes eingehen, berechtigen zu keinerlei Schadensersatz. Mieter, die die Unterkunft vorzeitig verlassen, verlieren jeglichen Anspruch auf eine Rückerstattung des Mietpreises.

 

9.Haftungsausschluss: Für Schäden die dem Mieter durch die Benutzung der Wohnung oder der gesamte Anlage entstehen, wird nicht gehaftet. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Benutzung von Einrichtungen des Hauses, wie Pool, Terrasse und dergleichen, gefährlich sein können und mögliche Risiken bei unsachgemäßer Verwendung bestehen. Eine Benutzung erfolgt deshalb insbesondere im Hinblick auf Kinder auf eigene Gefahr. Der Mieter kann vom Vermieter Schadensersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder Mangel nur verlangen, wenn dieser dies infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen höherer Gewalt, z.B. Unruhen, Streik, Naturereignissen oder Ungezieferplagen sind ausgeschlossen. Ebenso unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, wie z.B. behördliche Anordnungen, plötzliche Baustellen, Lärm durch den Nachbarn oder gelegentlichen Ausfall der Energie-oder Wasserversorgung.

 

10.Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck-und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

11.Der Mietvertrag ist rein privatrechtlich. Der Eigentümer des Ferienhauses ist kein Reiseveranstalter, sodass in keinem Fall das Reiserecht Anwendung bei der Anmietung des Penthouse "203 K'IIN & Night" findet.

12.Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Stuttgart vereinbart. Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages erkennen der/die Mieter diese Mietbedingungen an. Sollte eine dieser Mietbedingungen Kraft Gesetz unwirksam sein oder werden, so ist/sind sie durch sinnentsprechende zu ersetzen bzw., werden die übrigen dadurch nicht berührt.

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